Finanzierung einer Wohnung
Informationen zur Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten
Einkommensgrenzen für Förderung
Informationen zur Finanzierung (wagnis 3 in Riem)
Als Bewohner einer Genossenschaftswohnung sind Sie zugleich Mieter und Eigentümer. Mit Ihrer Genossenschaftseinlage zahlen Sie einen Anteil am Gesamtbesitz der Genossenschaft. Ihre Einlage bleibt Ihr Eigentum und wird Ihnen bei einem eventuellen Auszug wieder ausbezahlt. Die monatliche Miete bleibt dauerhaft niedrig, da der Spekulation entzogen.
Im Merkblatt mit den Eckdaten zur Finanzierung einer Wohnung in wagnis 3 können Sie nachschlagen, wieviele Genossenschaftsanteile Sie in Ihrer individueller Situation als Eigenkapital aufbringen müssen und wieviel die monatliche Miete betragen wird. Die Tabellen berücksichtigen auch Förderungsmöglichkeiten (EOF und München Modell) und zeigen ein Beispiel für einen 5-Personen-Haushalt.
Als Genossenschaftsmitglied haben Sie zudem Anrecht auf ein persönliches Finanzierungsgespräch mit dem Vorstand.
Merkblatt mit den Eckdaten zur Finanzierung einer Wohnung in wagnis 3
(PDF, 127 KB)
Finanzierungsmöglichkeiten
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn das Eigenkapital nicht oder nicht ganz, nicht sofort aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann?
- Unterstützung oder Darlehen aus Familien- oder Freundeskreis, meist die günstigste Finanzierungsmöglichkeit
- Übernahme der Geschäftsanteile und direkte Einzahlung von Familienmitgliedern oder Freunden, Voraussetzung ist, dass sie Genossenschaftsmitglied werden
- Solidardarlehen von Genossenschaftsmitgliedern
- Private Bürgschaften
- Ratenzahlungen
- Zinsgünstige KfW-Darlehen für Genossenschaftsanteile, wird beantragt und ausgezahlt über die Hausbank, muss banküblich abgesichert werden. KfW-Programm Nr. 134
- Einsatz eines bestehenden Bausparvertrags oder neuer Abschluss eines Bausparvertrages
- Arbeitgeberdarlehen, meist zinsgünstig oder zinsfrei
Jeder kann im Übrigen bei Erstzeichnung von Genossenschaftsanteilen die Wohnbauprämie in Anspruch nehmen – ist nicht viel, aber als kleines „Zuckerl“ vielleicht willkommen.
Einkommensgrenzen für Förderung
Je nachdem wie hoch das Einkommen eines Haushaltes pro Jahr ist, ist
es möglich bei der Stadt München eine Förderung zu beantragen (EOF oder
München Modell). Die Liste der Einkommensgrenzen je nach Haushaltsgröße
lässt Sie überschlägig abschätzen, welche Stufe der
„Einkommens-Orientierten-Förderung“ (EOF) bei Ihrer persönlichen
Situation für Sie in Frage kommt. Für eine Förderung nach dem
München-Modell gilt im Wesentlichen die Einkommensgrenze der Gruppe 3,
ggf. zuzüglich Kinderkomponente.
In Grenzfällen wird erst der eingereichte und genehmigte
Förderungsantrag die exakte Einstufung zeigen. Hierbei sollten Sie
berücksichtigen, dass ein Förderbescheid nur ein Jahr Gültigkeit hat
und ggf. erneuert werden muß.
Merkblatt mit den Einkommensgrenzen für Förderung
(PDF, 130KB)
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